viva therapie - Hilfe bei Ängsten, Depressionen, Schmerzen, Traumata und anderen seelischen Problemen


Honorar Psychotherapie

Telefonisches Kennenlerngespräch bis 15 min

kostenfrei

Therapie telefonisch

60,00 € je Stunde, Abrechnung minütlich

Therapie online (z.B. per Zoom oder MS Teams)

60,00 € je Stunde, Abrechnung minütlich

Therapiesitzung live

80,00 € je Stunde, Abrechnung minütlich



Honorar Medizinische Hypnose

Telefonisches Kennenlerngespräch bis 15 min

kostenfrei

Hypnosetherapie live

80,00 € je Stunde, Abrechnung minütlich


Bei Langzeittherapien, Studenten oder Hartz-4-Empfängern können Sonderpreise vereinbart werden.


 

Bezahlung

 

Als Heilpraktiker für Psychotherapie führe ich eine Privatpraxis, dass heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Behandlungskosten. Dennoch kann es sich für Sie lohnen vor Behandlungsbeginn einen Antrag für Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Gerade bei psychischen Vorerkrankungen wird manchmal ein Teil der Kosten übernommen. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Krankenkasse. Für meine Dienstleistungen erbitte ich eine Barzahlung am Ende jeder Behandlung. Sie können gerne auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen. Auf Wunsch erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie dann eventuell bei Ihrer Krankenkasse geltend machen können.


Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Unter bestimmten Bedingungen können Sie sich die Kosten für meine Dienstleistung von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zurückerstatten lassen. Rechtsgrundlage sind die Regelungen gemäß § 13 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches (SGB V) sowie der Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97). Von den obersten Sozialrichtern wurden die Bedingungen genannt, nach denen eine außervertragliche Kostenübernahme gemäß den Bestimmungen des SGB V für psychotherapeutische Leistungen möglich ist. Für eine Kostenübernahme müssen allerdings die folgenden Bedingungen erfüllt werden, denen Ihrer Kasse VOR Behandlungsbeginn zustimmen muss.


1. Notwendigkeitsbescheinigung durch einen Facharzt

Ein Facharzt, in der Regel ein(e) Psychiater(in), muss Ihre Psychotherapie schriftlich befürworten und die Diagnose gemäß ICD-10 der WHO vermerken. Außerdem sollte erwähnt werden, dass es sich um eine Krankheit im Sinne des SGB V handelt, die der Behandlung bedarf.


2. Psychotherapieverfahren

Im Rahmen der Kostenerstattung dürfen nur "zugelassene" Psychotherapieverfahren zur Anwendung kommen, da sind "psychoanalytische", "tiefenpsychologische" und in meinem Fall "verhaltenstherapeutische Verfahren". Die Durchführung anderer Verfahren kann der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) bei seiner Prüfung des Erstattungsantrags ablehnen.
Es ist jedoch NICHT die Aufgabe des MDK, die generelle Qualifikation des Behandlers zu prüfen oder "Heilpraktiker für Psychotherapie" generell auszuschließen bzw. nur "approbierte Therapeuten" für die Kostenerstattung zuzulassen.


3. Mangelnde Verfügbarkeit

Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung dürfen nur vergütet werden, wenn ein "zugelassener Kassentherapeut" nicht zur Verfügung steht. Hier dürfen die Krankenkassen nicht einfach auf Listen von Vertragsbehandlern verweisen. Vielmehr ergibt sich für Patienten dann ein Anspruch auf außervertragliche Behandlung und Kostenerstattung, wenn Sie nachweisen können, dass der nachgefragte Behandlungsplatz nicht zur Verfügung steht. Mehr als 3i vergebliche Behandlungsanfragen sind aus fachlichen und menschlichen Gründen (im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung) nicht zumutbar. Hier empfehle ich Ihnen, sich von 3 "Psychiatern" oder "Psychologischen Psychotherapeuten" schriftlich bestätigen zu lassen, dass diese Ihnen keinen Therapieplatz anbieten können.


4. Zumutbare Wartezeiten

Nach dem o.g. Urteil des BSG ist es die Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, einen Vertragsbehandler zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht Aufgabe von Patienten, sich einen Behandler zu suchen. Bezüglich der Wartezeiten auf einen Therapieplatz hat das BSG klar festgestellt, dass Psychotherapie häufig "eine schnell erforderliche Intervention" ist, so dass behandlungsbedürftige seelische Erkrankungen in aller Regel "unverzüglich" zu behandeln sind. Deshalb sind Wartefristen von länger als 6 Wochen bei Kindern und Jugendlichen und länger als  3 Monate bei Erwachsenen als unzumutbar abzulehnen.


5. Bescheinigung des Heilpraktikers für Psychotherapie

Sie benötigen eine Bescheinigung von mir als Heilpraktiker für Psychotherapie, dass Sie bei mir eine verhaltenstherapeutische Behandlung Ihrer psychischen Erkrankung oder Störung mit Krankheitswert sofort beginnen können.


Ihre Krankenkasse ist verpflichtet über Ihren Antrag zu entscheiden, wobei Sie gegen einen ablehnenden Bescheid Widerspruch einlegen können.


Private Zusatzversicherung

Da die meisten gesetzlichen Krankenkassen keine Heilpraktikerkosten übernehmen, kann sich für Sie der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung lohnen. Solche Zusatzversicherungen decken häufig noch andere Kosten ab, wie zum Beispiel Zuschüsse für Naturheilverfahren oder auch Sehhilfen. Im Internet finden Sie hierzu interessante Tarife. Auf den Seiten https://www.dornsteintabelle.de oder https://www.versicherung-online.net/Heilpraktiker-Psychotherapie-Heilpraktikerversicherung-701/ finden Sie hierzu interessante Angebote. Bitte beachten Sie, dass einige Versicherungen zwischen "Psychotherapie bei einem Heilpraktiker" und einem "Heilpraktiker für Psychotherapie" unterscheiden. Achten Sie bitte gesondert auf den Begriff "Heilpraktiker für Psychotherapie". Beachten Sie bitte auch eventuell anfallende Wartezeiten und Gesundheitsfragen.


 Steuerlich absetzbar

In der Regel können Heilpraktikerkosten als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich geltend gemacht werden. Mehr Informationen finden Sie hier https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/kosten-fuer-den-heilpraktiker-in-der-steuererklaerung.html oder fragen Sie bitte Ihre(n) SteuerberaterIn. Die Angaben sind ohne Gewähr.


Vorteile der Selbstzahlung

Wenn Sie sich für eine Selbstzahlung entscheiden, erfahren weder Ihre Krankenkasse, noch Ihr Arbeitgeber, noch Ihre Zusatzversicherung, noch eine Behörde von der Behandlung. Als Heilpraktiker für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Ein weiterer Vorteil der Behandlung bei mir als Heilpraktiker für Psychotherapie ist die (meist) kurze Wartezeit und Ihre Behandlung kann in der Regel zeitnah beginnen.


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